Verordnung senkt den maximal zulässigen Volumenstrom für Kompaktlüftungsgeräte
Kompaktlüftungsgeräte sind der neue Maßstab zur Luftförderung, wenn es darum geht, einfache Anlagensysteme aufzubauen. Wer allerdings dieses Jahr die gleichen Geräte einsetzen wollte, wie die Jahre zuvor, war überrascht, dass der maximal zulässige Volumenstrom kleiner geworden ist. Für den gleichen Anwendungsfall musste plötzlich ein größeres Gerät eingesetzt werden. Schuld an dieser Misere ist die Ökodesign-Verordnung (ErP) 1253/2016. Denn seit Anfang des Jahres gelten in der Europäischen Union neue Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Lüftungsgeräten.
Die verschärften Anforderungen an die Wärmerückgewinnung ist hierbei ausschlaggebend. Kreuzstrom-, Gegenstrom- und Rotationswärmeübertrager müssen eine trockene Rückwärmezahl nach DIN EN 308 von mindestens 67 % erreichen. Vor allem Geräte mit Kreuzstromwärmeübertrager sind davon betroffen. Der zulässige Volumenstrom bei diesen Geräten reduziert sich um etwa 30 %. Ab dem 1. Januar 2018 sind es dann nochmal 30 % weniger, wenn die Mindestrückwärmezahl auf 73 % angehoben wird. Geräte mit Gegenstrom- oder Rotationswärmeübertrager stehen besser da. Sie haben systembedingt höhere Rückwärmezahlen.
Von der Verordnung sind alle Lüftungsgeräte betroffen, die durch Personen- oder Gebäudeemissionen verunreinigte Luft in einem Gebäude durch Außenluft ersetzen. Ausgenommen sind Geräte für:
- Explosionsgefährdete Bereiche (ATEX)
- Gewerbliche Küchenabluft (Fett- und Dampfabsaugungen)
- Landwirtschaftliche Anwendungen (Stallungen, Gewächshäuser)
- Maschinenabluft (Garagenabluft)
- Personen- und Gütertransport
- Prozesslufttechnik
- Thermisch hochbelastete Räume (Serverräume, Kompressorräume, Generatorräume, Gießereien)
Bei weiteren Fragen steht Ihnen unsere Abteilung Technik beratend zur Seite.