Die bisherigen Filterklassen G1 bis F9 gemäß DIN EN 779 werden in absehbarer Zeit durch neue Filterklassengruppen ersetzt werden. Die Filterbranche rechnet damit, dass die neue internationale Prüfnorm ISO 16890 zur Filterprüfung und -klassifizierung Ende 2016 im Weißdruck erscheinen wird.

Ein wesentlicher Bestandteil der neuen Norm sind die neuen Filterklassen ISO ePM1, ISO ePM2,5, ISO ePM10 sowie Grobstaub mit ISO coarse, die sich an den international verwendeten Feinstaubklassen PM1, PM2,5 sowie PM10 orientieren. Filter werden nicht mehr wie bisher nur mit Partikel der Größe 0,4 µm getestet, sondern hinsichtlich aller in der Außenluft vorkommenden Partikelgrößen zwischen 0,3 und 10 µm. Die Auslegung der Filter soll dadurch an die realen Einsatzbedingungen angepasst werden. Künftig sollen Betreiber und Planer von RLT Anlagen beispielsweise für Bürogebäude, Einkaufszentren, Krankenhäusern, Flughäfen oder auch Messehallen wesentlich einfacher eine bedarfsgerechte Filterlösung auswählen können. Filter mit der Einstufung ISO 85% PM2,5  filtern  beispielsweise Bakterien, Pilz- & Schimmelsporen, Pollen oder auch Tonerstaub aus der Luft.

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Kompaktlüftungsgeräte sind der neue Maßstab zur Luftförderung, wenn es darum geht, einfache Anlagensysteme aufzubauen. Wer allerdings dieses Jahr die gleichen Geräte einsetzen wollte, wie die Jahre zuvor, war überrascht, dass der maximal zulässige Volumenstrom kleiner geworden ist. Für den gleichen Anwendungsfall musste plötzlich ein größeres Gerät eingesetzt werden. Schuld an dieser Misere ist die Ökodesign-Verordnung (ErP) 1253/2016. Denn seit Anfang des Jahres gelten in der Europäischen Union neue Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Lüftungsgeräten.

Die verschärften Anforderungen an die Wärmerückgewinnung ist hierbei ausschlaggebend. Kreuzstrom-, Gegenstrom- und Rotationswärmeübertrager müssen eine trockene Rückwärmezahl nach DIN EN 308 von mindestens 67 % erreichen. Vor allem Geräte mit Kreuzstromwärmeübertrager sind davon betroffen. Der zulässige Volumenstrom bei diesen Geräten reduziert sich um etwa 30 %. Ab dem 1. Januar 2018 sind es dann nochmal 30 % weniger, wenn die Mindestrückwärmezahl auf 73 % angehoben wird. Geräte mit Gegenstrom- oder Rotationswärmeübertrager stehen besser da. Sie haben systembedingt höhere Rückwärmezahlen.

Von der Verordnung sind alle Lüftungsgeräte betroffen, die durch Personen- oder Gebäudeemissionen verunreinigte Luft in einem Gebäude durch Außenluft ersetzen. 
Ausgenommen sind Geräte für:

  • Explosionsgefährdete Bereiche (ATEX)
  • Gewerbliche Küchenabluft (Fett- und Dampfabsaugungen)
  • Landwirtschaftliche Anwendungen (Stallungen, Gewächshäuser)
  • Maschinenabluft (Garagenabluft)
  • Personen- und Gütertransport
  • Prozesslufttechnik
  • Thermisch hochbelastete Räume (Serverräume, Kompressorräume, Generatorräume, Gießereien)

Bei weiteren Fragen steht Ihnen unsere Abteilung Technik beratend zur Seite.