Es ist soweit, die neue DIN EN 16798 Teil 3 “Anforderungen an die Leistung von Lüftungsanlagen” steht in den Startlöchern.
Die neue europäische Norm, die demnächst mit einem nationalen Anhang veröffentlicht wird, beschreibt unter anderem die Anforderung an die einzusetzenden Filter in Lüftungsanlagen. Die Filterklasse richtet sich künftig nicht mehr nach der Raumluftqualität (IDA) sondern nach der Zuluftqualität (SUP) und verweist auf Grenzwerte der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Die Klassifizierung von SUP 1 bis SUP 4 beinhaltet einen Faktor von 0,25 bis 1, der multipliziert mit dem Grenzwert der Außenluft, den Grenzwert für die Zuluft bildet. So kann gezielt, je nach Außenluftzustand, der richtige Anlagenfilter ausgesucht werden. Im Zusammenhang mit der künftigen Filternorm DIN EN ISO 16890 mit den neuen Filterklassen ISO coarse, ISO ePM 10, ISO ePM 2,5 und ISO ePM 1 ergeben sich hier neue Möglichkeiten die Betreiber von Lüftungsanlagen bei der richtigen Filterwahl zu unterstützen. Beispielsweise gilt für die Kategorie SUP 2 „Zuluft mit geringer Konzentration an Staub und Feinstaub und/oder gasförmigen Verunreinigungen“ ein Grenzwert für PM10 von 0,5 * 20 µg/m³ und für PM2,5 ein Grenzwert von 0,5 * 10 µg/m³ (Jahresmittelwerte). Werden diese Zuluftgrenzwerte mit den tatsächlichen Außenluftwerten abgeglichen, erhält man den nötigen Abscheidegrad für diese Staubpartikelgrößen, um die gewünschte Luftqualität zu erreichen.
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