Neues aus der Abteilung Technik

Es ist soweit, die neue DIN EN 16798 Teil 3 “Anforderungen an die Leistung von Lüftungsanlagen” steht in den Startlöchern.

Die neue europäische Norm, die demnächst mit einem nationalen Anhang veröffentlicht wird, beschreibt unter anderem die Anforderung an die einzusetzenden Filter in Lüftungsanlagen. Die Filterklasse richtet sich künftig nicht mehr nach der Raumluftqualität (IDA) sondern nach der Zuluftqualität (SUP) und verweist auf Grenzwerte der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Die Klassifizierung von SUP 1 bis SUP 4 beinhaltet einen Faktor von 0,25 bis 1, der multipliziert mit dem Grenzwert der Außenluft, den Grenzwert für die Zuluft bildet. So kann gezielt, je nach Außenluftzustand, der richtige Anlagenfilter ausgesucht werden. Im Zusammenhang mit der künftigen Filternorm DIN EN ISO 16890 mit den neuen Filterklassen ISO coarse, ISO ePM 10, ISO ePM 2,5 und ISO ePM 1 ergeben sich hier neue Möglichkeiten die Betreiber von Lüftungsanlagen bei der richtigen Filterwahl zu unterstützen. Beispielsweise gilt für die Kategorie SUP 2 „Zuluft mit geringer Konzentration an Staub und Feinstaub und/oder gasförmigen Verunreinigungen“ ein Grenzwert für PM10 von 0,5 * 20 µg/m³ und für PM2,5 ein Grenzwert von 0,5 * 10 µg/m³ (Jahresmittelwerte). Werden diese Zuluftgrenzwerte mit den tatsächlichen Außenluftwerten abgeglichen, erhält man den nötigen Abscheidegrad für diese Staubpartikelgrößen, um die gewünschte Luftqualität zu erreichen.

Haben Sie Fragen zum Thema? Wenden Sie sich an unsere Kundenbetreuer oder unsere Abteilung Technik, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie starteten einige bekannte Unternehmen der Lüftungsbranche die Informationskampagne „Ventilatortausch macht’s effizient“. Die Kampagne wurde von den Unternehmen ebm-papst, Helios, LTG, Maico, Nicotra Gebhardt, Novenco, Rosenberg, Siegle & Epple, Systemair und Ziehl-Abegg, der Howatherm GmbH, Ulrich Müller GmbH, der Ingenieurgesellschaft Pfeiffenberger mbH und dem Fachverband Gebäude-Klima (FGK) gemeinsam ins Leben gerufen.

Auf www.ventilatorentausch.de erhalten Sie und Ihre Kunden alle nötigen Informationen über den Austausch von Ventilatoren und die damit zusammenhängende Energieersparnis und Amortisation. Interessant ist der Energiesparrechner, der eine schnelle Aussage über die mögliche Einsparung liefert.

Neben der Energieersparnis ist das öffentliches Förderprogramm „Querschnittstechnologien“ der BAFA ein zusätzlicher Anreiz für Ihre Kunden in eine Sanierung zu investieren. Im BAFA-Programm „Querschnittstechnologien“ können für Einzelmaßnahmen ab einem Mindestnettoinvestitionsvolumen von 2.000,- € Anträge gestellt werden. Je Standort bzw. Vorhaben sind Zuwendung von maximal 30.000 € möglich. Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach der Größe der Unternehmen: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten 30 %, sonstige und große Unternehmen erhalten 20 % der Netto-Investitionskosten. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Förderfähig sind Ventilatoren mit einer elektrischen Eingangsleistung zwischen 0,125 kW und 500 kW, die eine Mindesteffizienz erfüllen (siehe Tabelle) und Frequenzumrichter zur bedarfsabhängigen Regelung der Drehzahl des Ventilators. Die geforderte Mindesteffizienz muss vom Hersteller bescheinigt werden. Ein Sachverständiger ist in diesem Fall nicht nötig.

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Der Frühling hat in unseren Breitengraden Einzug gehalten und vertreibt den Winter, der uns dieses Jahr wieder schwer zugesetzt hat. Nicht die niedrigen Temperaturen waren das Problem, sondern die anhaltend trockene Luft in unseren Wohn- und Geschäftsräumen.

Die luftdichte Bauweise von Gebäuden mit kontrollierter Be- und Entlüftung trägt zwar dazu bei, dass die Raumluft regelmäßig erneuert wird, trocknet die Raumluft allerdings auch aus, wenn nicht befeuchtet wird. Eine Feuchterückgewinnung im Lüftungsgerät über Rotor- und Enthalpiewärmeübertrager ist oft nicht ausreichend, um ein behagliches Wohlfühlklima herzustellen. Wird in den Räumen keine Feuchte freigesetzt, kann auch keine rückgewonnen werden.

Andere Lösungen die in der Luftleitung Wasser verdunsten, spenden der Luft zwar zusätzliche Feuchte, kühlen Sie gleichzeitig aber auch ab und stoßen durch die teilweise begrenzte Heizleistung der Lüftungsgeräte an Ihre Grenzen. Ideal ist der Einsatz von Dampfbefeuchtern, die der Raumluft die benötigte Feuchte mit keim- und bakterienfreiem Wasserdampf entweder direkt oder über das Luftleitungssystem zuführen. Wer eine kostengünstige, aber wartungsintensive Lösung bevorzugt, wendet sich an Oma. Oma stellte früher einfach eine Backform mit Wasser auf die Heizung, um die Raumluftfeuchte anzuheben. Ein sehr einfaches Prinzip, dass allerdings einen Wartungsintervall von 1 bis 2 Tagen nach sich zieht, da das Wasser regelmäßig ausgetauscht oder nachgefüllt werden muss.

Haben Sie Fragen zum Thema? Dann wenden Sie sich an unsere Kundenbetreuer, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Mit der neuen Serie, dem penka-Technik-Talk, wollen wir Experten und interessierte Kunden zusammenbringen. In angenehmer Atmosphäre werden verschiedene Themen in kleinem Kreis diskutiert. Ein informativer Austausch, den Sie nicht verpassen sollten. Wir laden Sie herzlich zu unserem ersten penka-Technik-Talk mit dem spannenden Thema „Brandschutz in der Lufttechnik“ ein.

Dabei geht es auch um Fragen zur Haftung bei Ausführungsleistungen und DIN-Zulassungen. Unsere Brandschutzexperten Thomas Mietzker und Rudi König stehen Rede und Antwort und begleiten Sie durch den Abend.

Ihr Kundenbetreuer hält die aktuellen Termine für Sie bereit.

Das Klima und die Lüftungseffektivität in be- und entlüfteten Räumen hängt maßgeblich von der Wahl der Luftauslässe ab.

Die Art und Platzierung der Auslässe bestimmt die Raumluftströmung, ob Misch-, Verdrängungs- oder Quelllüftung eingesetzt wird. penka unterstützt Sie und Ihre Kunden als herstellerneutraler Anbieter von Luftauslässen bei der Erstellung von Lüftungskonzepten.

Jeder Auslass hat seine Stärken und Schwächen, wir kennen sie und beraten Sie gerne!

Die bisherigen Filterklassen G1 bis F9 gemäß DIN EN 779 werden in absehbarer Zeit durch neue Filterklassengruppen ersetzt werden. Die Filterbranche rechnet damit, dass die neue internationale Prüfnorm ISO 16890 zur Filterprüfung und -klassifizierung Ende 2016 im Weißdruck erscheinen wird.

Ein wesentlicher Bestandteil der neuen Norm sind die neuen Filterklassen ISO ePM1, ISO ePM2,5, ISO ePM10 sowie Grobstaub mit ISO coarse, die sich an den international verwendeten Feinstaubklassen PM1, PM2,5 sowie PM10 orientieren. Filter werden nicht mehr wie bisher nur mit Partikel der Größe 0,4 µm getestet, sondern hinsichtlich aller in der Außenluft vorkommenden Partikelgrößen zwischen 0,3 und 10 µm. Die Auslegung der Filter soll dadurch an die realen Einsatzbedingungen angepasst werden. Künftig sollen Betreiber und Planer von RLT Anlagen beispielsweise für Bürogebäude, Einkaufszentren, Krankenhäusern, Flughäfen oder auch Messehallen wesentlich einfacher eine bedarfsgerechte Filterlösung auswählen können. Filter mit der Einstufung ISO 85% PM2,5  filtern  beispielsweise Bakterien, Pilz- & Schimmelsporen, Pollen oder auch Tonerstaub aus der Luft.

Wir beraten Sie gerne

Kompaktlüftungsgeräte sind der neue Maßstab zur Luftförderung, wenn es darum geht, einfache Anlagensysteme aufzubauen. Wer allerdings dieses Jahr die gleichen Geräte einsetzen wollte, wie die Jahre zuvor, war überrascht, dass der maximal zulässige Volumenstrom kleiner geworden ist. Für den gleichen Anwendungsfall musste plötzlich ein größeres Gerät eingesetzt werden. Schuld an dieser Misere ist die Ökodesign-Verordnung (ErP) 1253/2016. Denn seit Anfang des Jahres gelten in der Europäischen Union neue Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Lüftungsgeräten.

Die verschärften Anforderungen an die Wärmerückgewinnung ist hierbei ausschlaggebend. Kreuzstrom-, Gegenstrom- und Rotationswärmeübertrager müssen eine trockene Rückwärmezahl nach DIN EN 308 von mindestens 67 % erreichen. Vor allem Geräte mit Kreuzstromwärmeübertrager sind davon betroffen. Der zulässige Volumenstrom bei diesen Geräten reduziert sich um etwa 30 %. Ab dem 1. Januar 2018 sind es dann nochmal 30 % weniger, wenn die Mindestrückwärmezahl auf 73 % angehoben wird. Geräte mit Gegenstrom- oder Rotationswärmeübertrager stehen besser da. Sie haben systembedingt höhere Rückwärmezahlen.

Von der Verordnung sind alle Lüftungsgeräte betroffen, die durch Personen- oder Gebäudeemissionen verunreinigte Luft in einem Gebäude durch Außenluft ersetzen. 
Ausgenommen sind Geräte für:

  • Explosionsgefährdete Bereiche (ATEX)
  • Gewerbliche Küchenabluft (Fett- und Dampfabsaugungen)
  • Landwirtschaftliche Anwendungen (Stallungen, Gewächshäuser)
  • Maschinenabluft (Garagenabluft)
  • Personen- und Gütertransport
  • Prozesslufttechnik
  • Thermisch hochbelastete Räume (Serverräume, Kompressorräume, Generatorräume, Gießereien)

Bei weiteren Fragen steht Ihnen unsere Abteilung Technik beratend zur Seite.