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Stichtag 1. Januar 2018: Verschärfte ErP-Anforderungen an Lüftungsgeräte treten in Kraft

Mit großen Schritten eilen wir dem neuen Jahr entgegen. Noch sechs Wochen verbleiben uns in 2017. Mit den Gedanken beim Jahresabschluss sollten Sie allerdings 2018 nicht aus den Augen verlieren. Beispielsweise gelten ab dem 1. Januar 2018 neue Anforderungen an die Effizienz von Lüftungsgeräten im Wohnungs- und Nichtwohnungsbau. Die Ökodesign-Verordnung EU 1253/2014 (ErP-Richtlinie) ist an und für sich Sache der Hersteller, denn diese müssen nachweisen, dass ihre Geräte die Effizienzkriterien, beispielsweise zu elektrischem Leistungsbedarf und Wärmerückgewinnung, einhalten. Jedoch wirken sich die neuen Anforderungen maßgeblich auf die bisher eingesetzte Technik aus. Lüftungsgeräte, die 2017 noch ausgeliefert und eingesetzt werden durften, könnten unter Umständen 2018 nicht mehr der Verordnung entsprechen. Dies gilt vor allem für Projekte, die 2017 geplant und vergeben wurden und erst 2018 ausgeführt werden.

An dieser Stelle ist Vorsicht geboten: Gehen Sie auf Nummer sicher und kontaktieren Sie uns. Wir prüfen für Sie, ob das geforderte Produkt der ErP-Richtlinie 2018 entspricht.

Weitere Informationen für Sie und Ihre Kunden halten Ihnen unsere penka-Experten bereit. Fordern Sie uns! Kontakt…